Untere Denkmalschutzbehörde

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Wie bereits dem Bebauungsplan und dem Notarvertrag zu entnehmen war muss für unser Baugebiet vor dem ersten Spatenstich eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde her. Wie das ganze auszusehen hat, wusste bis es soweit war niemand von uns.

Zuallererst benötigt man die Genehmigung einen Oberbodenabtrag durchzuführen, was recht problemlos und vor allem formlos per E-Mail funktioniert. Damit ist es natürlich nicht getan, denn das ist nur die Erlaubnis den Teil des Bodens abzutragen, der für das Amt nicht relevant ist. Hat man die Genehmigung, macht man einen Termin (3 Wochen Wartezeit), an dem ein Beauftragter der Unteren Denkmalschutzbehörde, was meist eine Archäologiefirma sein wird, anwesend ist und beurteilt ob archäologisch relevante Bodenschattierungen o.ä. zu finden sind. Wenn dem so ist, finden Ausgrabungen statt – ich bin wirklich unendlich froh euch nichts über den Ablauf solcher Ausgrabungen, für die man im übrigen die Kosten tragen muss, berichten zu können. Ohne jetzt Fakten vorliegen zu haben, kann ich sagen, dass wohl bei ca. 4-6 Parzellen von 21 Parzellen irgendetwas relevantes gefunden wurde und sich der Bau zumindest verzögert hat.

Wir hatten am nächsten Tag die Freigabe für unser Bauvorhaben. Halleluja!

Hier einige Bilder, die den abgeschlossenen Oberbodenabtrag zeigen:

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